Vor Kurzem hatte der VwGH zu entscheiden, ob eine kapitalertragsteuerpflichtige verdeckte Ausschüttung auch ohne ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn vorliegen kann. Er bestätigt dies und weist auf die Nachweispflicht von Einlagenrückzahlungen hin.
Vor Kurzem hatte der VwGH zu entscheiden, ob eine kapitalertragsteuerpflichtige verdeckte Ausschüttung auch ohne ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn vorliegen kann. Er bestätigt dies und weist auf die Nachweispflicht von Einlagenrückzahlungen hin.
