Mit dem AbgÄG 2022 wurden massive Erleichterungen beschlossen, die sich auf vier- oder mehrgliedrige Reihengeschäfte auswirken. Bei diesen können nun seit 01.01.2023 Vereinfachungsregelungen für Dreiecksgeschäfte angewendet werden, die zuvor nur bei 3-gliedrigen Reihengeschäften erlaubt waren.

