In den Zeiten der (fast) unbegrenzten Möglichkeiten der Mobilität ist es für viele Menschen noch immer fraglich, welcher Staat für die Auszahlung von Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld zuständig ist, wenn die Familie nicht im selbem Staat lebt bzw. die Arbeit nicht im selbem Staat ausüben. Nehmen wir ein Beispiel: Nina lebt mit ihrer neugeborenen Tochter in Frankreich, sie ist in Karenz. Ihr Ehemann arbeitet in Österreich, seinen Wohnsitz in Frankreich behält er weiterhin, da er regelmäßig zu seiner Familie zurückkehrt. Wo bekommen sie die Familienbeihilfe ausbezahlt? Welcher Staat ist für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes zuständig?

