Quelle: Österreichische Gesundheitskasse, Newsletter Nr. 13 / Oktober 2022
Oft stellt sich die Frage, ob Prämienzahlungen, Umsatzprovisionen oder Geburtenbeihilfen als Sonderzahlung oder laufender Bezug abzurechnen sind. Die Antwort auf diese Frage finden Sie im folgenden Überblick.

