Aufgrund eines Urteils des EuGH (Europäischer Gerichtshof) war in Österreich Handlungsbedarf gegeben. Mit dem Abgabenänderungsgesetz wurden nun die sog. Umsatzsteuerzinsen eingeführt. Damit werden Gutschriften und Nachzahlungen bei USt-Voranmeldungen und bei USt-Jahressteuererklärungen verzinst.

