Sanktionslisten erhalten seit dem Krieg in der Ukraine viel Aufmerksamkeit. Doch für "saubere Geschäfte" sind sie schon deutlich länger von Bedeutung. Im Kern gilt: Geschäfte mit Personen bzw. Unternehmen, die von Sanktionen betroffen sind und auf Sanktionslisten geführt werden, sind - bis auf wenige Ausnahmen - zu unterlassen.

