Die verpflichtende Quarantäne für corona-infizierte Personen wurde mit Wirkung ab 1. August 2022 abgeschafft (COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung, BGBl. II Nr. 295/2022). Auch mit positivem Coronatest darf man die eigenen vier Wände verlassen, mit FFP2-Maske sogar den Arbeitsplatz aufsuchen. Die neue Regelung löst allerdings viele arbeitsrechtliche Fragen aus. Die für die Praxis wichtigsten Fragestellungen werden in diesem Beitrag beantwortet.

