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Quarantäne-Aus bringt viele arbeitsrechtliche Fragezeichen, Heft 91/2022

PersonalverrechnungBirgit Kronberger, Mag. Rainer KraftBÖB 2022, 38 Heft 91 v. 15.9.2022

Die verpflichtende Quarantäne für corona-infizierte Personen wurde mit Wirkung ab 1. August 2022 abgeschafft (COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung, BGBl. II Nr. 295/2022). Auch mit positivem Coronatest darf man die eigenen vier Wände verlassen, mit FFP2-Maske sogar den Arbeitsplatz aufsuchen. Die neue Regelung löst allerdings viele arbeitsrechtliche Fragen aus. Die für die Praxis wichtigsten Fragestellungen werden in diesem Beitrag beantwortet.

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