Der Nationalrat hat ein Teuerungs-Entlastungspaket mit Änderungen in 13 Gesetzen beschlossen.
Einkommensteuergesetz
1. Familienbonus Plus – Erhöhung vorgezogen
Gem. § 124b Z 392 EStG ist die mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 beschlossene Erhöhung des Familienbonus Plus statt mit 1. Juli 2022 bereits rückwirkend für alle Kalendermonate ab Jänner 2022 anzuwenden. Wurde für derartige Lohnzahlungszeiträume der höhere Familienbonus Plus noch nicht berücksichtigt, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 30. September 2022 durchzuführen.

