In der EU werden gegenwärtig die Weichen gestellt für ein neues System der Transparenzpflichten, mit denen sich Unternehmen im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsleistung konfrontiert sehen. Die Grundlage hierfür schafft eine neue EU-Richtlinie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die unmittelbar vor ihrer Verabschiedung steht.1) Für die Konkretisierung der Berichtspflichten werden neue Standards erarbeitet – für diese zeichnet die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) verantwortlich. Die EFRAG hat nunmehr am 29. April 2022 Entwürfe für ein erstes Set dieser Standards veröffentlicht. Diese werden im Folgenden umrissen.

