In dem Bestreben, sog. "Golden Handshakes" zwischen Arbeitgebern und – vorwiegend älteren – Angestellten in Führungspositionen weniger attraktiv zu machen, hat der Gesetzgeber mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 den Betriebsausgabenabzug für freiwillige Abfertigungen mit Wirkung ab 1.3.2014 stark eingeschränkt.

