Beim Finanzierungsleasing setzt man voraus, dass der Leasinggeber die Amortisation der Anschaffungskosten in der kalkulierten Leasingrate mitberücksichtigt hat. Diese kalkulierte AfA-Komponente orientiert sich an der Laufzeit des Leasingvertrages und nicht an der gesetzlichen Nutzungsdauer von 8 Jahren. Das heißt, dass bei einem Leasingvertrag mit einer Laufzeit von z.B. 5 Jahren die Amortisation der Anschaffungskosten auch mit 5 Jahren und nicht mit 8 Jahren – wie gesetzlich vorgesehen – berechnet wurde.

