Bisher waren Sanierungsgewinne per Gesetz nur dann begünstigt, wenn sie infolge eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens entstanden sind. Nun gilt die Steuererleichterung rückwirkend ab 2021 auch für außergerichtliche Sanierungen.
Bisher waren Sanierungsgewinne per Gesetz nur dann begünstigt, wenn sie infolge eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens entstanden sind. Nun gilt die Steuererleichterung rückwirkend ab 2021 auch für außergerichtliche Sanierungen.
