Die Unterscheidung zwischen entgeltlichem Vorgang und (gemischter) Schenkung ist in der Praxis von großer Bedeutung. Es gibt eine Reihe von Zweifelsfällen. So kann etwa die ursprünglich als Schenkung beabsichtigte Übertragung im Familienkreis als steuerpflichtige Veräußerung eingestuft werden, wenn eine Gegenleistung in Form einer Schuldübernahme oder Ausgleichszahlung an andere Familienmitglieder vorliegt. Bei Liegenschaftstransaktionen kann sich dadurch für die Übergeber eine Immobilienertragsteuerbelastung ergeben.

