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Bemessungsgrundlage und AfA für außerbetriebliche Grundstücke, Heft 90/2022

BuchhaltungBilanzProf. Mag. Stefan Gruber, Mag. Manuela DraskovitsBÖB 2022, 22 Heft 90 v. 15.6.2022

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde eine beschleunigte Abschreibung für Gebäude im betrieblichen als auch außerbetrieblichen Bereich eingeführt. Die nachstehenden Ausführungen erläutern die Absetzung für Abnutzung (AfA) betreffend Bemessungsgrundlage und Abschreibungssätze für Grundstücke im außerbetrieblichen Vermögen.

Bemessungsgrundlage bei entgeltlichem Erwerb

(§ 16 Abs. 1 Z 8 a) und § 16 Abs. 1 Z 8 c) EStG)

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