Da aktuell in der Ukraine Krieg herrscht, informieren wir Sie aus diesem Anlass über die steuerliche Behandlung von Hilfeleistungen.
Werbewirksame "Spenden" zur Katastrophenhilfe
Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, Hilfeleistungen in Geld- oder Sachwerten, im Zusammenhang mit akuten Katastrophen im In- oder Ausland zu tätigen und diese steuerlich als Betriebsausgaben geltend zu machen – bei gegebener Werbewirksamkeit.

