Grundsätzlich unterliegt der Verkauf von Kunstwerken durch Privatpersonen mangels Unternehmereigenschaft nicht der Umsatzsteuer. Bei wiederholten, nachhaltigen Verkäufen – wie dies insbesondere bei der Auflösung einer Sammlung der Fall ist – wurde in der Vergangenheit seitens der Finanzverwaltung häufig Unternehmereigenschaft unterstellt. Die Folge: Empfindliche Umsatzsteuernachzahlungen, die rückwirkend für die Jahre des Abverkaufs festgesetzt werden. Nun hat sich der VwGH zu dieser Thematik geäußert und dabei Leitlinien entwickelt, die künftig vor solch bösen Überraschungen schützen könnten.

