Manchmal kommt es leider vor, dass eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter während des laufenden Dienstverhältnisses verstirbt. Es stellen sich dann mitunter folgende Fragen: Wie sind offene Ansprüche beitragsrechtlich abzurechnen? An wen hat die Auszahlung zu erfolgen? Die Antworten auf diese Fragen lesen Sie im folgenden Beitrag.

