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Kurzböcks Lohnverrechnungs- Info-Corner, Heft 89/2022

PersonalverrechnungWilhelm KurzböckBÖB 2022, 26 Heft 89 v. 15.4.2022

Arbeitnehmergewinnbeteiligung

§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 – Inkrafttreten: 1.1.2022

gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2021 enden

§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 lautet:

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