Mit steuerlichen Begünstigungen in Bezug auf Homeoffice reagiert nun das BMF auf die veränderte Arbeitswelt: Mit Bundesgesetz BGBl I 227 vom 30.12.2021 wurde die Einführung eines Arbeitsplatzpauschales für Selbständige ab der Veranlagung 2022 beschlossen. Es kann auch im Rahmen der Basispauschalierung und der Kleinunternehmerpauschalierung als zusätzliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

