Mit 1.1.2022 ist für ausländische Unternehmer bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung von inländischen Liegenschaften folgendes zu beachten.
Mit 1.1.2022 ist für ausländische Unternehmer bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung von inländischen Liegenschaften folgendes zu beachten.
