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EU-OSS: Berechtigung für (Bilanz)Buchhalter/innen, Heft 89/2022

BuchhaltungBilanzMag. Günter HendrichBÖB 2022, 19 Heft 89 v. 15.4.2022

Mitte des Jahres habe ich folgende Meldung auf einer Webseite gefunden:

"Ab Juli 2021 fällt die Lieferschwelle in der gesamten EU, die derzeit geltende Mehrwertsteuerbefreiung für Waren in Kleinsendungen mit einem Wert bis zu EUR 22,- wird ebenfalls abgeschafft. Jede Lieferung ist dann in jenem Staat der Umsatzsteuer zu unterziehen, in den sie geliefert wird. Es gelten für die Rechnungslegung nicht nur die Mehrwertsteuersätze des jeweiligen EU-Landes, sondern auch die Formvorschriften in diesem Land. Damit man sich als Onlineversandhändler nicht in jedem Mitgliedsstaat der EU selbst registrieren muss, wurde der bisher schon bestehende Mini-One-Stop-Shop ausgeweitet und monatlich sind dann die Umsätze in den jeweiligen EU-Ländern über FinanzOnline im neu geschaffenen EU-One-Stop-Shop zu melden."

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