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Homeoffice und Werbungskosten, Heft 89/2022

BuchhaltungBilanzDetlev KarelBÖB 2022, 18 Heft 89 v. 15.4.2022

Ausgaben für Arbeitsmittel sind bei überwiegender Verwendung für eine Berufstätigkeit als Werbungskosten absetzbar.

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