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Korrektur von zu Unrecht bezogenen Covid-19-Förderungen, Heft 89/2022

BuchhaltungBilanzDavid SkalskiBÖB 2022, 8 Heft 89 v. 15.4.2022

Steuerpflichtige, welchen im Zuge eines Covid-19-Förderungsantrages bei der Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) ein zu hoher Zuschuss ausbezahlt wurde oder welchen die Antragsstellung aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht zugestanden ist, können die Korrekturbeträge zurückbezahlen und diese mittels einer Korrekturmeldung offenlegen. Bisher wurden bereits rund 1.675 Korrekturmeldungen eingebracht, deren Gesamtvolumen den Betrag von 21 Millionen Euro übersteigt (Stichtag 28.1.2022).

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