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Wer zahlt, muss Empfänger nennen können, Heft 88/2021

BuchhaltungBilanzenProf. MMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2021, 18 Heft 88 v. 15.12.2021

Möchte ein Steuerpflichtiger einen Aufwand steuerlich absetzen, dann muss der genaue Name und die Adresse dem Fiskus genannt werden. Wird diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt, dann liegen keine steuerlichen Ausgaben vor.

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