Möchte ein Steuerpflichtiger einen Aufwand steuerlich absetzen, dann muss der genaue Name und die Adresse dem Fiskus genannt werden. Wird diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt, dann liegen keine steuerlichen Ausgaben vor.
Möchte ein Steuerpflichtiger einen Aufwand steuerlich absetzen, dann muss der genaue Name und die Adresse dem Fiskus genannt werden. Wird diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt, dann liegen keine steuerlichen Ausgaben vor.
