§ 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1995 regelt die Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Was auf einen ersten Blick als eine befreite Vermietung erscheint, ist bei näherer Betrachtung fallweise eine andere Subsumierung vorzunehmen.
§ 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1995 regelt die Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Was auf einen ersten Blick als eine befreite Vermietung erscheint, ist bei näherer Betrachtung fallweise eine andere Subsumierung vorzunehmen.
