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Einkommenssteuer: Abzugsfähigkeit von Ersatzzahlungen für Strafen?, Heft 87/2021

BuchhaltungBilanzMag. Harald Winkler, Michael GrubmüllerBÖB 2021, 32 Heft 87 v. 15.9.2021

Der VwGH hat in einem aktuellen Erkenntnis beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen, die ein Arbeitnehmer aufgrund einer gegen seinen Arbeitgeber verhängten Strafe an diesen leistet, als steuerlich abzugsfähige Wiedergutmachungsleistungen anerkannt. Ein Mitarbeiter, der durch sein rechtswidriges Verhalten dazu beitrug, dass gegen seinen Arbeitgeber eine Geldbuße verhängt wird, kann daraus resultierende Ersatzzahlungen folglich als Werbungskosten (Erwerbsaufwendungen) geltend machen.

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