Seit 1. Juli 2021 gelten einerseits neue Versandhandelsregelungen mit einer deutlich herabgesetzten Lieferschwelle von € 10.000 und andererseits können Versandhandelsumsätze über sogenannte One-Stop-Shops (EU-OSS und IOSS) erklärt werden. Doch wie hilfreich sind diese Bestimmungen in Verbindung mit Reihengeschäften?

