Im Rahmen des Begutachtungsentwurfs der VPR 2020 wurden die Dokumentations- und Meldeverpflichtungen in Zusammenhang mit Verrechnungspreistransaktionen überarbeitet und erweitert.
Wichtig ist hierbei anzumerken, dass durch die im Begutachtungsentwurf vorgesehenen Änderungen spezifische Dokumentationspflichten für Unternehmen eingeführt werden, die bisher die Schwellenwerte des Gesetzes nicht überschritten haben.

