Bekanntermaßen ist auf Umsätze seit jeher eine Abgabe an den österreichischen Staat zu entrichten, die Umsatzsteuer. Je nach Art des Umsatzes beträgt diese zumeist zwischen 5 und 20 Prozent des umgesetzten Betrages. Dieser Grundsatz kennt jedoch eine Reihe von Ausnahmen. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG sind Leistungen von Ärzten im Rahmen der heilberuflichen Tätigkeit regelmäßig von dieser Umsatzsteuer befreit und unterliegen ihr nicht.

