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Ärzte und die Umsatzsteuer, Heft 87/2021

BuchhaltungBilanzTomislav StipicBÖB 2021, 8 Heft 87 v. 15.9.2021

Bekanntermaßen ist auf Umsätze seit jeher eine Abgabe an den österreichischen Staat zu entrichten, die Umsatzsteuer. Je nach Art des Umsatzes beträgt diese zumeist zwischen 5 und 20 Prozent des umgesetzten Betrages. Dieser Grundsatz kennt jedoch eine Reihe von Ausnahmen. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG sind Leistungen von Ärzten im Rahmen der heilberuflichen Tätigkeit regelmäßig von dieser Umsatzsteuer befreit und unterliegen ihr nicht.

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