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Geschäftsführung haftet bei fehlender interner Kontrolle, Heft 86/2021

RechtMag. Wolfgang DibiasiBÖB 2021, 44 Heft 86 v. 15.6.2021

Mit der Tatsache, dass die Geschäftsführung bei fehlender interner Kontrolle haftbar ist, sah sich ein Geschäftsführer einer GmbH konfrontiert, als er für das Fehlverhalten seiner Buchhalterin wegen Missachtung seiner Kontroll- und Geschäftsführerpflichten zu Schadenersatzleistungen durch die Entscheidung des OGH (OGH 9 ObA 136/19v vom 26.8.2020) verurteilt wurde.

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