Ganz allgemein sind die typischen Gefahren eines Arbeitsweges versichert. Die Wahl des Verkehrsmittels bzw. die Art der Fortbewegung des versicherten Arbeitnehmers auf Arbeitswegen steht diesem grundsätzlich frei.
Ganz allgemein sind die typischen Gefahren eines Arbeitsweges versichert. Die Wahl des Verkehrsmittels bzw. die Art der Fortbewegung des versicherten Arbeitnehmers auf Arbeitswegen steht diesem grundsätzlich frei.
