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Umsatzsteuer: Handlungsbedarf iZm EU-Lieferschwellen vor/ab 1.7.2021, Heft 86/2021

BuchhaltungBilanzMag. Günther Platzer, Karin SchmidthalerBÖB 2021, 22 Heft 86 v. 15.6.2021

Ab 1. Juli 2021 entfallen die bisherigen Lieferschwellen in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dies hat eine künftige Besteuerung von B2C-Umsätzen (Business To Consumer) im Bestimmungsland ab dem ersten Cent zur Folge. Um in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von umsatzsteuerlichen Registrierungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, kann das vereinfachende "EU-OSS" (EU One-Stop-Shop) in Anspruch genommen werden. In Vorbereitung auf die einheitliche EU-OSS-Registrierung wird derzeit dem Vernehmen nach in gar nicht wenigen Unternehmen entdeckt, dass die derzeit (noch) geltenden Lieferschwellen in div. EU-Staaten längst überschritten wurden. Was nun? Was tun? Im nachfolgenden Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie in einer derartigen Situation reagieren sollten, um negative steuerliche bzw. auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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