Wenn der Empfänger eines Betrages darüber tatsächlich und rechtlich verfügen kann, liegt aus steuerlicher Sicht ein Zufluss vor. Doch wie verhält es sich mit am Verrechnungskonto eines Geschäftsführers verbuchten Gutschriften? Der Verwaltungsgerichtshof hat erst jüngst über diese Frage entschieden (VwGH 06.07.2020, Ra 2018/13/0074-6).

