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Ausfallsbonus, Heft 85/2021

RechtMag. Wolfgang DibiasiBÖB 2021, 49 Heft 85 v. 15.4.2021

Für den entgangenen Umsatz in den Monaten November und Dezember 2020 wurde ein Umsatzersatz gewährt, sofern eine (zumindest indirekte) Betroffenheit durch Lockdown-Maßnahmen nachgewiesen werden kann. Indirekt Betroffene können den Umsatzersatz für November und/oder Dezember 2020 seit dem 16.2.2021 beantragen.

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