Der OGH hat sich bisher in zwei Entscheidungen (OGH vom 15.07.1987, 9 ObA 63/87 und OGH vom 13.02.1991, 9 ObA 22/91) mit der Frage auseinander gesetzt, ob Leiharbeitnehmer in den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff nach § 36 Abs. 1 ArbVG einzubeziehen sind.

