Am 10.12.2020 hat der Nationalrat das "COVID-19-Steuermaßnahmengesetz" beschlossen. Der Name dieser Sammelnovelle läßt kaum vermuten, dass darin ua auch das derzeit geltende Lohnsteuerabzugsverfahren für ausländische Arbeitgeber geändert wird. Die neuen Bestimmungen sind zudem rückwirkend ab 1.1.2020 anzuwenden und entschärfen damit die seit diesem Zeitpunkt geltenden Compliance-Vorgaben, die insbesondere im Ausland teils heftig kritisiert wurden. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, wie die nunmehrige Neuregelung aussieht und welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt.

