vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zinsschranke gem. § 12a KStG ab 2021, Heft 85/2021

BuchhaltungBilanzMag. Heimo SeiserBÖB 2021, 21 Heft 85 v. 15.4.2021

Als Mitgliedstaat der EU ist Österreich zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken verpflichtet. Dies geschieht durch die ab 1.1.2021 geltende Zinsschranke gem. § 12a KStG. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!