In Österreich hat die steuerliche Forschungsförderung eine lange Tradition im Einkommensteuergesetz und stellt einen nicht unbedeutenden Faktor in der Bewertung der Standortattraktivität für international agierende Unternehmen dar. Für begünstigte F&E-Aufwendungen kann nach § 108c EStG eine Forschungsprämie in Höhe von derzeit 14% beansprucht werden. Prämienbegünstigt ist sowohl die eigenbetriebliche F&E als auch eine in Auftrag gegebene F&E. Inhaltlich muss es sich dabei um F&E iSd § 108c EStG und der dazu ergangenen Forschungsprämienverordnung (FPr-VO) handeln. Mit 1. Jänner 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (sog. "Forschungszulagengesetz") in Kraft getreten. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland, anders als in Österreich, keine steuerliche Förderung von F&E. Ziel ist eine Stärkung des deutschen Forschungsstandortes und ein Anreiz für vermehrte Investitionen in F&E.

