Noch vor Jahresende wurde mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) ein weiteres Gesetzespaket zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie verabschiedet. Es enthält neben einer Verlängerung diverser Hilfsmaßnahmen auch eine Einführung der Zinsschrankenregelung. Auf ausgewählte Bestimmungen des COVID-19-StMG soll nachstehend eingegangen werden.

