Einen Antrag für einen Lockdown-Umsatzersatz können Antragsteller im Zeitraum vom 6.11. bis 15.12.2020 einreichen, wenn sie direkt von den mit der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung verordneten Einschränkungen betroffen und in einer direkt betroffenen Branche tätig sind. Als Beobachtungszeitraum gilt der 1.11.2020 bis 30.11.2020.

