Dass die Generalversammlung das oberste Organ einer GmbH ist, darf als hinlänglich bekannt vorausgesetzt werden; wann sie einzuberufen ist, schon weniger. Gerade bei Klein- und Mittelbetrieben wird oft die Notwendigkeit einer Generalversammlung nicht erkannt. Wir sind eine Familie… wir sprechen beim Mittagessen eh’ immer über unsern Betrieb. Faktum ist, dass die Einberufungsregeln für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer weitestgehend Makulatur sind. Der folgende Beitrag bietet einen komprimierten Überblick, wie im Falle einer Mehrpersonengesellschaft eine Generalversammlung gesetzeskonform einberufen wird.

