In seiner Entscheidung vom 27.4.2020, 10 Ra 115/19h musste sich das Oberlandesgericht Wien mit der Frage auseinandersetzen, ob ein privates Fehlverhalten einer Sicherheitsdienstmitarbeiterin ihre Kündigung aus persönlichen Gründen rechtfertigen kann.
Die AN war seit 14.11.2017 beim AG als Sicherheitsdienstmitarbeiterin (Eisenbahnaufsichtsorgan iSd § 30 EisenbahnG) beschäftigt.

