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VwGH zur Rückstellungsbildung bei Zins-Swaps, Heft 84/2020

BuchhaltungBilanzDavid SkalskiBÖB 2020, 10 Heft 84 v. 15.12.2020

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte jüngst über die steuerliche Anerkennung einer Drohverlustrückstellung, welche durch Verluste aus Zinsaufwendungen einer Zins-Swap-Vereinbarung entstanden waren, zu entscheiden (VwGH 27.4.2020, Ra 2020/15/0014).

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