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Konjunkturstärkungsgesetz, Heft 83/2020

BuchhaltungBilanzProf. MMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2020, 20 Heft 83 v. 15.9.2020

Ein Teil der Steuerreformpläne wurde vorgezogen und bringt Änderungen, die teilweise sogar rückwirkend wirksam werden. Die gute Nachricht: Es gibt nur Erleichterungen, keine bösen Überraschungen! Die wichtigsten Änderungen stellen wir kurz vor.

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