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Steuerfreie Corona-Prämien für alle – oder doch nicht?, Heft 82/2020

PersonalverrechnungBirgit Kronberger, Mag. Rainer KraftBÖB 2020, 42 Heft 82 v. 15.6.2020

Im Rahmen des dritten gesetzlichen COVID-Maßnahmenpakets wurde im Einkommensteuergesetz und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ausdrücklich verankert, dass Zulagen und Bonuszahlungen an Mitarbeiter, die vom Arbeitgeber aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, bis zu € 3.000 von der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeitragspflicht befreit sind.

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