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Jährliche Meldung für wirtschaftliche Eigentümer, Heft 81/2020

WirtschaftsrechtMag. Maria BraunerBÖB 2020, 53 Heft 81 v. 15.4.2020

Mit 10.1.2020 wurde das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) novelliert und es sieht eine jährliche Meldepflicht und andere Änderungen vor. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen:

Wer zur Meldung im Register der wirtschaftlichen Eigentümer verpflichtet ist, muss jährlich überprüfen, ob die wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind und dies im Register bestätigen.

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