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BÖB - Bilanzbuchhalter
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Übernahme von Verwaltungsstrafen durch die Gesellschaft, Heft 80/2019
Wirtschaftsrecht
Prof. Prof. (FH) Christian Fritz
BÖB 2019, 58
Heft 80 v. 15.12.2019
Inhalt
Vorwegvereinbarungen
Übernahme der Strafe nach der Tatbegehung
Entscheidungskompetenz
Von der unzulässigen Übernahme von Geldstrafen zur strafrechtlichen Untreue
Solidarhaftung der Gesellschaft
Steuerliche Behandlung von Verwaltungsstrafen
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