Die gesetzliche Regelung der Altersteilzeit (ATZ) erleichtert es Betrieben, ältere Arbeitnehmer mit einer verringerten Arbeitszeit bis zum Pensionsantritt zu beschäftigen. Die Arbeitnehmer erhalten dabei einen Lohnausgleich und die Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung vor Herabsetzung der Arbeitszeit bleibt erhalten.