In die Beitragsgrundlage eines Dienstnehmers können auch Bezüge einfließen, die nicht vom Dienstgeber, sondern von einem Dritten bezahlt werden.
In die Beitragsgrundlage eines Dienstnehmers können auch Bezüge einfließen, die nicht vom Dienstgeber, sondern von einem Dritten bezahlt werden.