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Umsatzsteuer: Verträge über Benützung von Sport- und Freizeitanlagen, Heft 79/2019

BuchhaltungBilanzMag. Stefan BauerBÖB 2019, 19 Heft 79 v. 15.9.2019

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) ist die Überlassung von Sportanlagen eine umsatzsteuerpflichtige Leistung.

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